| |
|
Den Führerschein macht man in einer kommerziellen Fahrschule. Die Segelfluglizenz erwerben dagegen die meisten
Flieger innerhalb eines Segelflugvereins. Das hält die Kosten im Rahmen, da die Ausbildung durch die Fluglehrer des
Vereins auf ehrenamtlicher Basis erolgt und das sorgt für Spaß! Anders als viele andere Vereinssportler müssen Segelflieger
nämlich häufig recht weite Anfahrtswege zum Fluggelände in Kauf nehmen. Deshalb verfügen vielen Vereine über ein Fliegerheim
mit ausreichend Schlafplätzen. Durch die Übernachtung im Fliegerheim lässt sich zum Beispiel ein komplettes Wochenende fliegerisch
nutzen und nebenbei nimmt man am Vereinsleben teil.
Die SVG verfügt über ein frisch renoviertes Fliegerheim am Flugplatz Borkenberge. Mit einem Wochenendaufenthalt am
Flugplatz kann man hervorragend den Flugsport zum Beispiel mit Radtouren im landschaftlich attraktiven südlichen Münsterland kombinieren.
Durch das Konzept der vereinsinternen Ausbildung halten sich die Kosten bei der Ausbildung zum Segelflugzeugführer
in engen Grenzen: In Abhängigkeit von der fliegerischen Aktivität kann man gut mit 100 Mark pro Monat auskommen - der
Mitgliedsbeitrag der meisten Fitness-Studios ist höher!
Für kühle Rechner hier unsere Gebühren im Einzelnen:
| Aufnahmegebühr |
 |
Erwachsene | € 150,00 |
 |
Jugendliche | keine |
|
| Monatliche Mitgliedsbeiträge |
 |
Erwachsene | € 20,00 |
 |
Jugendliche | € 11,00 |
|
| Startgebühren |
 |
Windenstart | € 6,40 |
Flugzeugschlepp
400 Meter
600 Meter
800 Meter
1.000 Meter |
€ 12,30
€ 18,40
€ 23,00
€ 27,60
|
|
| Fluggebühren (Minutenpreise; zu zahlen ab der 10. Flugminute) |
 |
ASK 13 und Ka 8 b | € 0,10 |
 |
ASW 19 b | € 0,15 |
|
| Heimgebühren |
 |
Für den Aufenthalt im Fliegerheim wird folgender Unkostenbeitrag erhoben: |
 |
Aufenthalt am Tag | € 0,50 |
 |
Aufenthalt über Nacht | € 0,80 |
|
| Werkstattstunden |
 |
Jedes aktive Vereinsmitglied muss sich an der Wartung der vereinseigenen Flugzeuge sowie an der Instandhaltung
des Fliegerheimes beteiligen. Die von den Mitgliedern zu leistende Mindeststundenzahl wird in jedem Jahr von der
Mitgliederversammlung oder dem Vorstand festgelegt. Sie liegt zur Zeit bei 40 Stunden.
Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde werden, wenn das Vereinsmitglied in der darauffolgenden Saison fliegerisch
aktiv ist, € 5,00 berechnet.
|
|
|
|